There was jubilation among data privacy campaigners on 2 March after the German Constitutional Court in Karlsruhe overturned the EU Data Retention Directive of 2006 (obliging member states to store citizens' telecommunications data for six months to two years).[1] However […]
(Kommentare und Berichte, in »Blätter« 4/2010, Seite 16-19)
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung brach am 2. März großer Jubel unter den Datenschützern aus. Dabei wurde allerdings übersehen, dass die Entscheidung einen entscheidenden Haken hat: Denn die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist auch nach dem Urteil weiterhin in Kraft. […]
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.