Worauf beruhte die Fehleinschätzung? Der Wahlsieg Ehud Baraks am 17. Mai 1999 war nichts anderes als eine optische Täuschung. Netanyahu hatte zum Ende seiner Amtsperiode nach und nach sein Image als "Magier" eingebüßt und zudem viele frühere Weggefährten verloren. Somit erlitt er bei der Direktwahl des Ministerpräsidenten eine klare Niederlage. Die rechten Parteien behielten jedoch die Mehrheit in der Knesset: Die drei religiösen Parteien, die zuvor zur Netanyahu-Koalition gehörten, legten an Stimmen zu und brachten es auf 27 Sitze. Zusammen mit der dezimierten LikudPartei (19 Sitze), der rechtsradikalen "Nationalen Einheit" und der Partei der russischen Einwanderer (beide je sechs Sitze) stellten sie mit 58 der 110 "jüdischen Mandate" die Mehrheit. Die übrigen zehn Sitze der arabischen Abgeordneten gelten in Israel, das sich in zunehmendem Maße als j ü d i s c h e r Staat versteht, ohnehin als außen vor. Das Ergebnis: Die von Barak gebildete Koalition bestand fast zur Hälfte aus Parteien und Abgeordneten der israelischen Rechten, die früher in der Netanyahu-Koalition vertreten waren.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.