In der Bundesrepublik Deutschland nimmt nur gut 1% der Männer Erziehungsurlaub in Anspruch, die Betreuung von Kleinkindern ist hierzulande noch überwiegend Frauensache. 1) Manche mögen dies für den Normal- oder gar Naturzustand halten, in anderen Ländern sind Männer in Familienfragen jedoch weitaus engagierter: In Schweden zum Beispiel nutzen sie immerhin rund zwölf Prozent der gesamten für den Elternurlaub zur Verfügung stehenden Zeit. In fast allen skandinavischen Ländern gibt es ausschließlich für Männer bestimmte Zeiträume des Elternurlaubs, die von diesen in Anspruch genommen werden müssen. Mit Einführung dieser verpflichtenden Väter-Quoten ist der Anteil derjenigen, die sie nutzen, etwa in Norwegen von 2% auf 70% angestiegen - und dies, obwohl die finanziellen Ersatzleistungen der Männer in diesem Land jeweils am Verdienst der Ehepartnerinnen, die überwiegend Teilzeitarbeit arbeiten, bemessen werden. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, das Recht auf Elternurlaub - zur Zeit ein von der Mutter abgeleitetes Recht - als eigenständiges Recht des Vaters zu verankern und damit Vaterschaft auch formal aufzuwerten.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.