Nach langem Hin und Her herrscht endlich Klarheit: "Die Republikaner" (Reps) dürfen vom Verfassungsschutz auch mit geheimen Mitteln beobachtet werden. Das hat Ende Oktober 2000 der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg nach einem acht Jahre währenden Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Land Niedersachsen entschieden (Az. 11 L 87/00).
(aus: »Blätter« 2/2001, Seite 142-144)
Themen: Parteien, Rechtsradikalismus und Recht