Manche mögen es schon immer besser gewußt haben: Eine komplexe "Bewältigung" des CDU-Finanzskandals ist von der Justiz hierzulande nicht zu erwarten, schließlich geht es dabei um tiefsitzende und gerne verdrängte Probleme des gesamten politischen Entscheidungssystems. Dennoch ist das Zwischenergebnis gleich dreier Verfahrensrunden, gelinde gesagt, ernüchternd. Am 31. Januar gab das Verwaltungsgericht Berlin der Klage der CDU gegen den Bundestagspräsidenten statt. Am 23. Februar stellte das hessische Wahlprüfungsgericht auf der Grundlage einer kurz zuvor ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Überprüfung der für die CDU siegreichen Landtagswahl in Hessen von 1999 ein, und am 28.
(aus: »Blätter« 5/2001, Seite 541-543)
Themen: Parteien, Recht und Wirtschaft