Im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus machen zahlreiche Bundesländer von der sogenannten Rasterfahndung Gebrauch, die bei "gegenwärtiger Gefahr" genutzt werden darf. In ihren Beschluss vom 15. Januar 2002 und 6. Februar 2002 ließen die Landgerichte Berlin und Wiesbaden die Beschwerde betroffener nicht-deutscher Studenten gegen die Fahndung zu. Wir dokumentieren die Urteile der Landgerichte Berlin und Wiesbaden in Auszügen. - D. Red.
(aus: »Blätter« 4/2002, Seite 510-510)
Themen: Recht, Fundamentalismus und Innere Sicherheit