Überraschend hat der Nationale Ethikrat im Dezember 2005 in einer Erklärung zum nationalsozialistischen Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Erbgesundheitsgesetz) angeregt, dass der Bundestag „sein Urteil über die aufgrund des Gesetzes getroffenen Maßnahmen auf das Gesetz selbst und zugleich auf jegliche Regelungen solcher Art erstreckt“.1 Mit dieser Formulierung wird der Umstand thematisi
(aus: »Blätter« 2/2006, Seite 154-156)
Themen: Nationalsozialismus und Recht