Obwohl vor Jahren ihr Versagen als eine Art Erfolg verbucht werden konnte, sind die unnötigen, einer lebendigen Verfassung und ihren Bürgerinnen und Bürgern nur schädlichen Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz längst, allen gelegentlichen Krisen zum Trotz, zu verfassungsschmälernden Organen des Verfassungsrespektive Staatsschutzes geworden. Und zwar um die Bundesbürger, die bekanntlich demokratisch die größte Gefahr darstellen, mit offenen und geheimdienstlichen Mitteln auszuspähen.
(aus: »Blätter« 5/2006, Seite 531-533)
Themen: Menschenrechte