„Nein, wir können nicht kommen,“ sagen die Bekannten. Der Hauptbahnhof sei gesperrt und man wisse nicht, ob überhaupt Züge fahren. Auf meine als schlechter Witz gemeinte Frage: „Was ist denn los, habt ihr einen Terroranschlag?“, wird ernst geantwortet: „Nein, Terror nicht.“
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.