Forderungen nach mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Gesundheitswesen regieren nicht nur die derzeitige Gesundheitspolitik; sie führten bereits 2003 zur Verabschiedung des sogenannten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Dieses Gesetz sieht die – einst bereits für 2006 geplante – Einführung einer „elektronischen Gesundheitskarte“ (eGK) vor, an die sich große Erwartungen knüpfen: finanzielle Einsparungen in Milliardenhöhe, die Verringerung des Missbrauchs (beispielsweise durch ein Foto des Karteninhabers) und nicht zuletzt eine Reduktion von Todesfällen aufgrund von Medikamentenunverträglichkeiten.
(aus: »Blätter« 4/2007, Seite 407-410)
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