Das geänderte Verfahren für den Prozess einer neu gefassten „jüdischen Einwanderung“ in die Bundesrepublik steht unmittelbar vor seiner Verabschiedung: Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist bereits abgeschlossen; das neue Gesetz muss nur noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es in Kraft treten kann.
Diese gesetzliche Neuregelung ist mehr als überfällig, nachdem schon zum 1. Januar 2005 der – ohnehin bereits erschwerte – Einreiseprozess ohne öffentliche Erklärung ausgesetzt worden war und die bisher gängige Einwanderung im Rahmen einer „jüdischen Kontingentflüchtlingsregelung“ in der Folge faktisch zum Stillstand kam.
(aus: »Blätter« 6/2007, Seite 665-668)
Themen: Migration