Kaum ein Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre hat so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie die parlamentarische Auseinandersetzung um das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“. 1 Einmal mehr wird bei einem Projekt der Sicherheitsgesetzgebung ein „deutsches FBI“, eine „Überwachungsbehörde mit unvorstellbarem Ausmaß“ und ein „Umbau der Sicherheitsarchitektur“ befürchtet. Die Sorge kommt nicht von ungefähr: Terrorismusbekämpfung bedient sich regelmäßig geheimdienstlicher Methoden und verlangt deshalb nach besonderer parlamentarischer, gesellschaftlicher und gerichtlicher Kontrolle.
(aus: »Blätter« 2/2009, Seite 12-15)
Themen: Innere Sicherheit