Das Grundgesetz in der Fassung vom 23. Mai 1949 enthält mit Art. 3 Abs. 2 das Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wie uneingelöst dieses Grundrecht trotz der Ergänzung im Jahr 19941 immer noch ist, machte jüngst das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Beispiel der Einkommensunterschiede deutlich: In der Bundesrepublik verdienen Frauen im Durchschnitt etwa 24 Prozent weniger als Männer. Ein Teil dieser Gehaltslücke erklärt sich dadurch, dass Frauen häufig in Branchen beschäftigt sind, in denen traditionell schlecht verdient wird.
(aus: »Blätter« 5/2009, Seite 88-96)
Themen: Frauen, Arbeit und Recht