Am 8. September, wenige Tage, nachdem sich der Beginn des Zweiten Weltkriegs zum 70. Mal jährte, wird der Bundestag die Urteile der Wehrmachtjustiz gegen sogenannte Kriegsverräter aufheben. Als Kriegsverrat galt, was „dem Feind nützt“ bzw. „Deutschland schadet“. Die prinzipiell verhängte Todesstrafe traf jeden, der versucht hatte, Juden zu retten, ebenso wie diejenigen, die in ihren Tagebüchern Kritisches zu den deutschen Kriegsverbrechen notiert hatten.
(aus: »Blätter« 9/2009, Seite 95-102)
Themen: Nationalsozialismus und Recht