Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der ‚Nervenfachärztlichen Gutachten‘ des Beschuldigten erfolgte nach Überzeugung des Gerichts […] vorsätzlich.“[1] Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht Gießen den Psychiater und Neurologen Dr. med. Thomas Holzmann am 16. November 2009 zu einer Zahlung von 12 000 Euro und erteilte ihm einen Verweis. Was jedoch diesem ungewöhnlichen Urteil vorausging, entpuppt sich als ein Verwaltungskandal, den jetzt ein Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags aufklären soll.
(aus: »Blätter« 3/2010, Seite 99-106)
Themen: Demokratie und Recht