Ausgabe Januar 2011

Rechtsstaat? Ausgeschafft!

Aus ist aus. Das gilt im Fußball wie im richtigen Leben, meint aber nicht immer dasselbe. Zwischen dem ersten Kompositum mit „aus“ in Dudens sechsbändigem „Großen Wörterbuch“ (1976) – „ausagieren“ – und dem letzten – „auszupfen“ – liegt alles zwischen Leben und Tod, Größe und Gemeinheit, Genie und Wahnsinn. Im Schweizerdeutschen gibt es zusätzlich noch einige alpine Spezialitäten – vom traditionellen „Ausapern“ von Skipisten bis zum „Ausschaffen“ von Ausländern und Flüchtlingen.

Initiator der „Ausschaffungsinitiative“ war, wie könnte es anders sein, Christoph Blocher, Chef der „Schweizerischen Volkspartei“, der sich mit der „Ausschaffung“ von Waren in alle Welt ein Milliardenvermögen erworben hat.

Mit der Volksabstimmung vom 28. November hat es nun Schweizer Verfassungsrang gewonnen, das automatische „Ausschaffen“ von Ausländern, die mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Ob es sich dabei um Mord, Vergewaltigung oder einfachen Diebstahl handelt, spielt keine Rolle. Das widerspricht zwar diversen rechtsstaatlichen Prinzipien, wie der Einzelfallbeurteilung, der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot der Doppelbestrafung für ein und dasselbe Delikt.

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