Die Rede Papst Benedikts XVI. vor dem Parlament hat den Chor des Bundestages, bestehend aus den meisten Abgeordneten, ein großes „Halleluja“ anstimmen lassen. Ob aber all jene, die in diesen Lobgesang eilfertig einstimmten, wirklich hörten, was da vor dem „Hohen Haus“ der Demokratie gesagt wurde, ist zu bezweifeln, denn es hat eben nicht „nur“ ein Theologie-Professor oder ein Professor der Rechtsphilosophie gesprochen. Gesprochen hat der Papst, der „Stellvertreter Gottes auf Erden“, der aufgrund des Jurisdiktionsprimats für sich Unfehlbarkeit beansprucht und in dessen Botschaft weit mehr liegt als nur „nachdenkliche“ oder „anspruchsvolle“ Worte. Seine Rede hat – es ließe sich sagen: im Stil des „uneigentlichen Sprechens“ eines Pius XII. – einen klaren inhaltlichen Kurs, bei dem, wenn vom „Öffnen der Fenster“ die Rede ist, um „Licht“ herein zu lassen, saubere Luft eine viel geringere Rolle spielt, als es der Verweis auf die ökologische Bewegung zunächst suggeriert. Was also hat der Stellvertreter Christi auf Erden „in Wahrheit“ oder bei „Licht“ besehen – zwei Größen, deren richtige Auslegung ein Papst seit Pius IX.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.