Ausgabe Juni 2001

Demokratisch, praktisch gut?

Das Europa der Regionen und die Osterweiterung

Das "Europa der Regionen", so scheint es, ist das Europa der Zukunft. Der traditionelle europäische Nationalstaat kann die Aufgaben, die ihn einst charakterisierten, nicht mehr ausreichend erfüllen: Er wird durch gleichzeitige Entwicklungen wie die wirtschaftliche Globalisierung und die zunehmenden internationalen sozialen, ökologischen und (sicherheits-)politischen Interdependenzen von oben sowie durch die regionalistischen Bewegungen von unten in Frage gestellt: In der Folge gibt er Kompetenzen an die Europäische Union und die Regionen ab und ist nur noch ein Akteur im DreiEbenen-System der EU. Evidenzen für diese Veränderungen in Richtung eines "Europa der Regionen" gäbe es, so meinen jedenfalls die zahlreichen Vertreter dieser Interpretation des europäischen Einigungsprozesses, genug: Haben nicht viele EU-Mitgliedsstaaten in den letzten Jahren auf die Forderungen der regionalistischen Bewegungen reagiert und Kompetenzen an die Regionen abgegeben bzw.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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