Nun steht also auch höchstrichterlich fest, dass Europa „auf den Trümmern der Demokratie“ errichtet ist. 1 Der deutsche Gesetzgeber, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 30. Juni, hat sich mit den Umsetzungsgesetzen zum Lissabon-Vertrag in zu weitem Maße selbst entmündigt und sich keine hinreichenden Beteiligungsrechte im europäischen Rechtsetzungsprozess bewahrt. […]