Ablehnung und Abwehr bestimmten den Tenor, als der Bund Euthanasiegeschädigter und Zwangssterilisierter (BEZ) vor drei Jahren an die im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung herantrat, das bereits 1933 beschlossene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Erbgesundheitsgesetz) endlich für nichtig zu erklären.1 Dann stellte das Parlament Mitte dieses Jahres auf Antrag der Regier
(aus: »Blätter« 12/2007, Seite 1420-1423)
Themen: Nationalsozialismus und Recht