Der Fall Libyen hat – in Deutschland weniger als im Ausland und speziell in Frankreich – eine erregte Debatte darüber ausgelöst, ob die internationale Gemeinschaft angesichts oft katastrophaler Entwicklungen in manchen Gesellschaften der Welt das Recht oder gar die Pflicht hat, sich massiv in die inneren Angelegenheiten von Staaten einzumischen. Einerseits gehört die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten zu den grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts; andererseits gebietet ein wachsender Konsens über normative und insbesondere menschenrechtliche Mindeststandards eine Einmischung, sofern diese Mindeststandards nicht eingehalten werden.
(aus: »Blätter« 8/2011, Seite 30-34)
Themen: Krieg und Frieden, Außenpolitik und Recht