Ausgabe April 1993

Der Vance/Owen-Friedensplan für Bosnien-Herzegowina vom 30. Januar 1993

Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina (Wortlaut)

Die Unterzeichneten
Begrüßen die Einladung der Kovorsitzenden des Lenkungsausschusses der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, an Gesprächen zur Wiederherstellung des Friedens in Bosnien-Herzegowina teilzunehmen,
Unter Berücksichtigung der konstruktiven Atmosphäre der Friedensgespräche vom 2. bis 5. Januar (1993, d. Red.) in Genf und der Unterstützung des Befehlshabers der UNPROFOR-Kräfte, Generalleutnant Satish Nambiar,
Im Bewußtsein der Prinzipien der Internationalen Konferenz und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolutionen 752 und 787, die sich auf den Rückzug aller auswärtigen Kräfte aus Bosnien-Herzegowina beziehen,
In dem Wunsch, den Konflikt in Bosnien-Herzegowina ohne weitere Verzögerung zu beenden und im ganzen Land den Frieden wiederherzustellen,
Im Bestreben, zu Vereinbarungen zu kommen, die eine Beendigung der Feindseligkeiten einhalten lassen und eine Überwachung ermöglichen, um zu garantieren, daß sie wirksam und von Dauer ist,
Kommen hiermit über folgendes überein:

1. Maßnahmen zum Erreichen einer bedingungslosen Beendigung der Feindseligkeiten in ganz Bosnien-Herzegowina, wie in Anlage I festgelegt;
2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur in Bosnien-Herzegowina, wie in Anlage II festgelegt;
3. Maßnahmen bezüglich der Öffnung von Routen, wie in Anlage III festgelegt;
4. Vereinbarungen über die Entflechtung der Streitkräfte, wie in Anlage IV festgelegt;
5. Maßnahmen zur Demilitarisierung Sarajewos, wie in Anlage V festgelegt;
6. Maßnahmen zur Überwachung der Grenzen Bosnien-Herzegowinas, wie in Anlage VI festgelegt;
7. Rückkehr der Streitkräfte in festgelegte Provinzen, wie in Anlage VII festgelegt. [...]

 

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