Ausgabe September 1998

Mitbestimmung als Standortvorteil.

Empfehlungen der Kommission von Bertelsmann-Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung vom 19. Mai 1998 (Wortlaut)

Mitte Mai übergab die Kommission Mitbestimmung von Bertelsmann-Stiftung und Hans-Böckler- Stiftung Bundespräsident Roman Herzog ihren 120seitigen Abschlußbericht. An dem Gutachten unter dem Titel „Mitbestimmung und neue Unternehmenskulturen – Bilanz und Perspektiven“ wirkten während der mehr als zweijährigen Arbeit unter wissenschaftlicher Leitung von Wolfgang Streeck (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln) 35 namhafte Persönlichkeiten – Gewerkschafter, Arbeitgeber, Wissenschaftler und Politiker – mit, darunter Klaus Murmann, Dieter Schulte, Margret Mönig-Raane und Hans Matthöfer. Über zwanzig Jahre nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 sollten Praxiserfahrungen und Forschungswissen gebündelt werden. Deutsche Sozialpartnerschaft mutiert durch die Beurteilung der Sachverständigen vom Schreckgespenst zum Standortvorteil. Im globalen Wettbewerb sei die Kooperation zwischen Arbeitgebern und Belegschaften als wesentlicher Erfolgsfaktor nicht zu unterschätzen, was das positive Abschneiden vieler deutscher Unternehmen auf dem Weltmarkt zeige. Entbürokratisierung und neue Formen der Beratung und Information sollen für eine Öffnung hin zu kleineren Unternehmen sorgen und das deutsche Modell auch im Ausland attraktiv machen – schließlich trügen Einbindung der Arbeitnehmer in wichtige Entscheidungsprozesse und Umstrukturierungsmaßnahmen nicht nur zu Akzeptanz, sondern gar zur „sozialen Integration der Gesellschaft“ bei. Wir dokumentieren im Wortlaut die „Empfehlungen zur zukünftigen Gestaltung der Mitbestimmung“. – D. Red.

 

1. Die zukünftige Gestaltung der Mitbestimmung am Ende des 20. Jahrhunderts steht im Zusammenhang mit der notwendigen Anpassung des deutschen Systems der Arbeitsbeziehungen an veränderte Märkte, Technologien, Organisationsstrukturen und Lebensweisen. Ihr Ziel muß die Aushandlung und Ausgestaltung eines neuen betrieblichen Sozialvertrags sein, der Rechte und Pflichten, Sicherheit und Risiko, kollektive und individuelle Interessen, formale Regeln und informelle Unternehmenskulturen sowie gesetzliche und vertragliche Regulierung der Arbeitsbeziehungen in Betrieben und Unternehmen in ein neues, den sich ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung tragendes Verhältnis bringt. Dies erfordert die Identifizierung und Bewahrung der historischen Vorteile der Mitbestimmung ebenso wie ihre Anpassung an neue Notwendigkeiten und ihre Öffnung für neue Chancen. Wichtige Hinweise ergeben sich aus einer sorgfältigen Beobachtung der tatsächlichen Praxis der Mitbestimmung, deren zukunftsweisende Elemente gestaltende Politik herausarbeiten und verstärken muß.

2. Die deutsche Mitbestimmung hat vor allem auch dadurch zu vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beigetragen, daß sie die Beteiligungsrechte der Belegschaften gesetzlich absichert. Sie hat insbesondere den breiten Einsatz nicht-hierarchischer und informationsintensiver Führungsmethoden und die Entstehung kooperativer Unternehmenskulturen nachhaltig gefördert. Wo Mitbestimmung von beiden Seiten in diesem Sinn verstanden worden ist, hat sie zum Nutzen aller Beteiligten zum Unternehmenserfolg beigetragen. Die zukünftige Entwicklung der Mitbestimmung muß dem Leitbild einer kooperativen, dezentralisierten, beteiligungsorientierten und informationsintensiven Unternehmenskultur verpflichtet sein. […]

 

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