Wie vier mutige Beamte die hessischen Verhältnisse aufmischen
(Analysen und Alternativen, in »Blätter« 3/2010, Seite 99-106)
Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der ‚Nervenfachärztlichen Gutachten‘ des Beschuldigten erfolgte nach Überzeugung des Gerichts […] vorsätzlich.“[1] Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht Gießen den Psychiater und Neurologen Dr. med. […]
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.