(Kommentare und Berichte, in »Blätter« 9/2007, Seite 1041-1044)
Ihre Verfassung vom November 1946 bezeichnen die Japaner klangvoll als „Friedensverfassung“. In Artikel 9 verpflichtet sich das japanische Volk dort, auf „die Androhung oder Ausübung von militärischer Gewalt als ein Mittel zur Regelung internationaler Streitigkeiten“ zu verzichten. […]
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.