(Kommentare und Berichte, in »Blätter« 11/2008, Seite 12-15)
Am 5. Oktober 2008 einigte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf die Erweiterung von Art. 35 Grundgesetz. Mit zwei zusätzlichen Absätzen sollten die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bundeswehr nun auch im Innern eingesetzt werden kann – was eine kategoriale verfassungsrechtliche Zäsur bedeutet hätte. […]
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.