»Deutschland muss umgehend alle Visaanträge der beschwerdeführenden Familie in Pakistan bearbeiten«
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, 4.12.2025
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines afghanischen Richters und seiner Familie teilweise stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben, die Visaanträge der Beschwerdeführenden umgehend zu bescheiden.
Die Beschwerdeführenden haben durch eine einstweilige Anordnung zu sichernde Bescheidungsansprüche, denen im Hinblick auf die individuelle Dringlichkeit keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren entgegenstehen.