Ausgabe April 2000

Rückzahlungsforderungen an die CDU wegen Gesetzesverstößen

Entscheidung des Bundespräsidenten vom 15. Februar 2000 (Wortlaut)

41,3 Millionen Mark an staatlichen Zuwendungen muß die CDU zurückzahlen - falls die Entscheidung des Bundestagspräsidenten auch vor Gericht Bestand hat. Kaum daß Wolfgang Thierse in seiner Funktion als mittelverwaltende Behörde für das Parteiengesetz diese erste finanzielle Sanktion im Gefolge der teilweisen Enthüllung des CDU-Spendensystems am 15. Februar verkündete hatte mit dem mehrfachen Hinweis, es habe für ihn bei Auswertung der Fakten- und der Rechtslage "keinen Ermessenspielraum" gegeben -, gab die Union bekannt, sie werde unverzüglich dagegen klagen. Wir dokumentieren die Entscheidung des Bundestagspräsidenten im Wortlaut. - D. Red.

1. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften habe ich zum 15. Februar 2000 über die endgültige Festsetzung der Anteile der Parteien an der staatlichen Mitfinanzierung für 1999 auf der Grundlage ihrer Rechenschaftsberichte für 1998 sowie über den ersten Abschlag für das Jahr 2000 entschieden.

2. Für den Bundesverband der CDU werden gemäß § 19 Abs. 4 Parteiengesetz für das Jahr 1999 21.999.402,13 DM festgesetzt. Dieser Betrag liegt um 41.347.887,42 DM unter der vorläufigen Festsetzung aus dem vergangenen Jahr. Dieser Unterschiedsbetrag ist von der CDU an die Bundeskasse zurückzuführen.

3. Diese Entscheidung folgt zwingend aus den § 19 Abs.

Sie haben etwa 35% des Textes gelesen. Um die verbleibenden 65% zu lesen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Artikel kaufen (1€)
Digitalausgabe kaufen (10€)
Anmelden

Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema