Weitgehend unbemerkt sowohl von den Wächtern der deutschen Sprache als auch von der politischen Öffentlichkeit erlangte ein Wort, das es wirklich nicht verdient, den Charakter einer Selbstverständlichkeit: "geistiges Eigentum". Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zum TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation, das "handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums" regelt, erreichte es sogar offiziellen Status. 1) Daß Geistiges kein Eigentum sein kann, dafür ist das Bewußtsein weitgehend abhanden gekommen: Weder impliziert seine Nutzung den Ausschluß anderer Nutzungen noch ist es möglich, es zurückzufordern, nachdem man es einmal in Umlauf gebracht hat.
(aus: »Blätter« 3/2000, Seite 280-282)
Themen: Recht, Datenschutz und Globalisierung