Ausgabe September 2001

Gründungsakte der Afrikanischen Union.

Förmlich beschlossen auf dem OAU-Gipfel in Lusaka vom 9. bis 11. Juli 2001 (Auszüge)

Am 9. September 1999 beschlossen die Mitglieder der seit 1963 bestehenden "Organisation der Afrikanischen Einheit" (OAU) auf ihrer Konferenz in Sirte (Libyen) einer Anregung Muammar al Gaddafis folgend die Auflösung der OAU in einer neu zu gründenden "Afrikanischen Union" (AU). Entgegen anfänglichen Zweifeln wurde die Gründungsakte der Afrikanischen Union auf der jüngsten Konferenz der 53 Staats- und Regierungschefs der OAU (9.-11.7.2001 in Lusaka) einstimmig verabschiedet, bedarf allerdings noch der Ratifizierung einiger nationaler Parlamente. Die Konzeption der AU orientiert sich zum Teil an der EU, so sollen etwa jährliche Treffen der Staats- und Regierungschefs stattfinden, ein PanAfrikanisches Parlament, eine Kommission und eine Zentralbank geschaffen werden. Wir dokumentieren die Gründungsakte in Auszügen. - D. Red.

[...]

Artikel 2: Gründung

Die Afrikanische Union ist hiermit im Einklang mit den Vorschriften dieser Akte gegründet.

Artikel 3: Ziele

Die Ziele der Union sind es, a. eine größere Einheit und Solidarität zwischen den afrikanischen Ländern und den Völkern Afrikas zu erreichen; b. die Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit ihrer Mitgliedsstaaten zu verteidigen; c. die politische und sozio-ökonomische Integration des Kontinents zu beschleunigen; d.

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