In ihrem Zweiten Zwischenbericht vom 12. November 2001 kam die Bundestags-Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" zu dem Ergebnis, dass der Import embryonaler Stammzellen unter einer ethischen Abwägung, die darin das geringere Übel sieht - "minus malum"-Abwägung - tolerierbar sein. In der Abstimmung des Bundestags am 30. Januar 2002 lagen drei Gruppenanträge vor, von denen sich der Antrag durchsetzte, der dieser Linie folgte und für eine Importerlaubnis unter "engen Voraussetzungen" plädierte (BT-Drs. 14/8102). Wir dokumentieren den Beschluss im Wortlaut. - D. Red.
(aus: »Blätter« 4/2002, Seite 508-509)
Themen: Recht, Parteien und Technologiepolitik