In Straßburg wird ein Urteil gefällt, und die Zeitungen sind voll des Lobes für die Richter, die ihr Mitleid in den Griff bekommen und dem Recht zur Geltung verholfen haben. Die "Frankfurter Allgemeine" wittert gar die Chance, das Rad der Zeit zurückzudrehen: Wenn die Große Kammer das Urteil nicht "korrigiert", "dann wird es sich auf die niederländische und belgische Gesetzgebung zur aktiven Sterbehilfe auswirken m ü s s e n". 1) Was ist geschehen? Am 29. April entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Fall Pretty vs. the United Kingdom. Diane Pretty hatte in Großbritannien vor den dortigen Gerichten die Zusage erstreiten wollen, dass ihr Mann straffrei ausgeht, wenn er ihr beim Suizid assistiert. Die 43jährige Britin, die am 11. Mai starb, litt an einer unheilbaren Muskelkrankheit, war vom Hals abwärts gelähmt. Ihr drohte ein qualvoller Tod durch Ersticken. Auf Grund ihrer Lähmung hätte sie einen Suizid nicht ohne fremde Hilfe durchführen können. Nachdem sie im November letzten Jahres vor dem obersten britischen Zivilgericht gescheitert waren, versuchten die Eheleute Pretty in Straßburg unter Berufung auf die Menschrechtskonvention, eine prinzipielle Straffreiheit für assistierten Suizid zu erstreiten.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.