Die turbulente Abstimmung im Bundesrat und der mit Kraft losgetretene Wahlkampf lassen es in den Hintergrund treten: Deutschland belegt bei Regelungen des humanitären Zuwanderungsrechts im internationalen, vor allem europäischen Vergleich bereits jetzt einen der hinteren Plätze. Inhaltlich stritten die bundesdeutschen Parteien zuletzt noch um Familienzusammenführung sowie nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe. Die kleinkarierte Debatte um das Nachzugsalter und die vom neuen Gesetz vorgesehene Zwölf-Jahres-Grenze lässt Deutschland in der Tat hinter den europäischen Nachbarn herhinken. Umgekehrt die Diskussion um die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe: Hier hat das im Bundesrat mit knapper (und weiterhin umstrittener) Mehrheit verabschiedete Gesetz erstmals den Anschluss an europäische, ja internationale Standards gesucht. Für beide Aspekte bestehen längst europäische Richtlinienvorschläge zur Angleichung der nationalen Regelungen. Sie betonen sowohl den Flüchtlings- als auch den Familienschutz in sehr viel stärkerem Maße als das bestehende deutsche Recht.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.