Seit 1998 existiert in der EU ein inoffzielles Moratorium für die Genehmigung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen.1 Die Kommission bewilligte seitdem keine Anträge auf das Inverkehrbringen solcher Pflanzen mehr. Das Moratorium wurde durch Erklärungen von Frankreich, Italien, Luxemburg, Griechenland und Dänemark anlässlich der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes zur Freisetzungsrichtlinie 1999 offiziell bekräftigt. Darin heißt es, dass keine Zulassungen neuer gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgen sollten, bevor nicht die Gesetzgebung der EU umfassende Regelungen zum Umgang mit GVO enthalte.
(aus: »Blätter« 11/2002, Seite 1388-1390)
Themen: Technologiepolitik, Europa und Ökologie