Nach zehntägiger Debatte verabschiedete der UN-Sicherheitsrat am 22. Mai d.J. eine erste Resolution zur Zukunft des Irak. Kritische Stimmen warnten vor einer nachträglichen Legitimation des Irakkrieges, doch konnten sich die Initiatoren der Resolution – Großbritannien, Spanien und die Vereinigten Staaten – in wesentlichen Punkten mit ihren Vorstellungen zur Nachkriegsordnung im Irak durchsetzen: Zwar anerkannten sie ihren Status als Besatzungsmächte mit den damit verbundenen Verpflichtungen, erreichten jedoch über das Kriegsvölkerrecht hinausgehende Befugnisse – so können sie Gesetze ändern und Entscheidungen über den Wiederaufbau treffen. Zudem legt die Resolution keinen Zeitrahmen für die Machtübergabe an das irakische Volk fest, wie dies beispielsweise Frankreich forderte. Darüber hinaus werden sämtliche Sanktionen mit Ausnahme des Waffenembargos aufgehoben. Das Votum erfolgte einmütig mit 14 Ja-Stimmen; der Vertreter Syriens war nicht anwesend. Die Abstimmung wurde als erster Schritt gesehen, die Differenzen zwischen Europa und den USA beizulegen. Zur Debatte um die Resolution vgl. auch den Beitrag von Michael Brzoska in den Juli-"Blättern". – D. Red.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.