Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz wegen förmlicher Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig erklärt. In diesem abstrakten Normenkontrollverfahren prüfte das Gericht nicht die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes, sondern beurteilte ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des Abstimmungsverfahrens in der Sitzung des Bundesrates vom 22. März 2002. Der Streit über die Inhalte des Gesetzes muss nun neu geführt werden, damit die Mehrheit im Bundesrat verfassungsgemäß zustande kommen kann.
(aus: »Blätter« 2/2003, Seite 187-193)
Themen: Demokratie, Migration und Recht