Ausgabe Juli 2003

Ist das Völkerrecht noch zu retten?

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass der Irakkrieg das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt hat. Der Schaden, den das Völkerrecht genommen hat, geht aber viel weiter. Auch in älteren, historisch tieferen Schichten wurden Strukturen zerstört, die der Kriegsverhinderung dienten. Betrachten wir die Anstrengungen der letzten tausend Jahre: Drei verschiedene Epochen suchten die Kriegsverhütung auf drei verschiedene Weisen zu erreichen – die mittelalterliche, die klassische und die moderne Epoche. Zunächst kam im Mittelalter der Gedanke auf, dass nur "gerechte Kriege" erlaubt seien. Sie mussten moralisch-religiös begründet sein – sonst fielen sie unter das Verdikt des Papstes. Nachdem diese Instanz aber ihre Autorität eingebüßt hatte – nach der Reformation also – wirkte diese Idee nicht mehr als Kriegshemmer, sondern entfachte im Gegenteil einen Dreißigjährigen Krieg. Sie bewirkte dessen Eskalation, weil sich unter dem Druck der religiösen Moral keine Macht neutral halten konnte. Sie behinderte Friedensschlüsse, weil sie die Kapitulationsbereitschaft beeinträchtigte. Denn infolge der moralischen Komponente musste der Verlierer mit tödlicher Abstrafung rechnen.

Mit dem Westfälischen Frieden begann deshalb eine neue, "klassisch" genannte Epoche des Völkerrechts: Kriege durften nicht mehr als "gerecht" deklariert werden.

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