Das dritte Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik fand ein jähes Ende: Ohne in der Sache zu entscheiden, lehnten drei von sieben Richtern des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Fortsetzung des Verfahrens zum Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Antrag der NPD ab. Damit verfehlte der Senat die für eine Fortführung notwendige qualifizierte Mehrheit.
(aus: »Blätter« 6/2003, Seite 763-766)
Themen: Recht und Rechtsradikalismus