Obschon die militärischen Interventionen in Bosnien, in Afghanistan und im Irak nicht verglichen werden können, was ihre völkerrechtliche Legitimation und ihre Trägerschaft anbelangt, verbindet sie eine Gemeinsamkeit: Die Bedingungen des zivilen Wiederaufbaues waren und sind weitgehend durch die Vereinigten Staaten geprägt oder sogar durch sie allein konzipiert worden. Zwar wurden für Bosnien auch europäische Staaten in die Verhandlungen einbezogen, weil für den militärischen Einsatz eine Einigung mit den NATO-Partnern getroffen werden musste, der auch den nicht-militärischen Bereich umfasste.
(aus: »Blätter« 11/2003, Seite 1315-1317)