Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs galt als unumstößlicher Grundsatz in der biomedizinischen Forschung: Nie dürfen Menschen ohne deren eigene, aus freien Stücken gegebene Einwilligung zum Nutzen der Wissenschaft oder der Gesellschaft als Versuchspersonen benutzt werden. Dies hatte selbstverständlich auch dann Gültigkeit, wenn die Forschung – wie meistens der Fall – der Heilung von Krankheiten dient. Hatte? Das könnte sein, jedenfalls wird an den Wurzeln dieses Grundsatzes seit Mitte der 90er Jahre heftig gegraben. Und die jüngste Attacke gibt sich hoch offiziell.
(aus: »Blätter« 9/2003, Seite 1091-1098)
Themen: Recht, Gesundheit und Wirtschaft