Ausgabe August 2004

Folter im Rechtsstaat

Obwohl in Sachen Folterverbot Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor in brutaler Weise auseinander klaffen - so findet weltweit in mehr als der Hälfte der Staaten Folter statt, mehr als ein Drittel setzen sie systematisch und regelmäßig ein -, gibt es doch institutionelle Fortschritte im Kampf gegen Folter zu verzeichnen.1 Über die politisch-moralische Ächtung der Folter hinaus, wie sie etwa in d

Obwohl in Sachen Folterverbot Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor in brutaler Weise auseinander klaffen - so findet weltweit in mehr als der Hälfte der Staaten Folter statt, mehr als ein Drittel setzen sie systematisch und regelmäßig ein -, gibt es doch institutionelle Fortschritte im Kampf gegen Folter zu verzeichnen.1 Über die politisch-moralische Ächtung der Folter hinaus, wie sie etwa in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert wurde, ist Folter längst auch völkerrechtlich verboten. Auf der Grundlage des Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 sowie der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984 sind Überwachungsmechanismen entstanden, die die von den Staaten periodisch vorzulegenden Berichte überprüfen und außerdem Individualbeschwerden bearbeiten.

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