Das Recht zur Raubkopie | Blätter für deutsche und internationale Politik

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Das Recht zur Raubkopie

Über MP3 und Urheberstrafrecht

von Tobias Reinbacher

Wer sich in den letzten Wochen ins Kino begeben hat, wurde, eingebettet in die üblichen Werbespots, plötzlich durch einen ganz besonderen "Vorfilm" überrascht: Eine Frau versucht ihren Partner in ihr Bett und weg von seinem Computer zu lotsen, an welchem er gerade damit beschäftigt ist, "Raubkopien" von Musikstücken anzufertigen. Warnung der Leichtbekleideten: Bett oder Knast. Eine Stimme verkündet im Abspann, dass "Raubkopieren" seit September 2003 strafbar sei. Ähnliches widerfährt den Fahrgästen der deutschen Bahn. Diese sitzen Plakaten gegenüber, die dieselbe Botschaft verkünden und einen Inhaftierten darstellen.

(aus: »Blätter« 10/2004, Seite 1243-1250)
Themen: Kultur, Medien und Recht

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