Mit allzu großer Verzögerung sind die Prozesse zur Aburteilung der NS-Verbrechen in Gang gekommen. Das ist kein Versäumnis der Justizbehörden, sondern der Stellen, denen nach 1945 die Aufgabe gestellt war, den Geist auszuräumen, der die Gräuel in Auschwitz und in so vielen anderen Vernichtungsstätten vorbereitet und die geistigen und materiellen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, sowie die unmittelbar Schuldigen baldigst zur Rechenschaft zu ziehen, die solche Übeltaten begangen haben. Nach Verkündung des Gesetzes zur Bekämpfung des Nationalsozialismus und des Militarismus im März 1946 und den Nürnberger Prozessen hätten neben oder statt Spruchkammern Gerichte zur Aburteilung von NS-Verbrechen in Funktion gesetzt werden müssen.
(aus: »Blätter« 1/2005, Seite 99-106)
Themen: Nationalsozialismus, Antisemitismus und Recht