Ausgabe Dezember 2006

Berlin: arm, sexy, abgeschrieben

Seit dem 19. Oktober ist Berlin auf sich selbst zurückgeworfen. Die Hoffnung, auf dem Klageweg die dringend benötigten Sanierungshilfen zu erhalten, um den Landeshaushalt entschulden zu können, wurde durch die Karlsruher Richter zunichte gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Berlins auf Finanzhilfen abgewiesen und damit ein Zeichen an alle finanzschwachen Länder gesendet: Helft euch selbst, sonst hilft euch niemand.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat Berlin kein Einnahmeproblem, sondern gibt zu viel Geld aus. Weder die einheits- und teilungsbedingten Sonderlasten noch der bereits erfolgte herbe Sparkurs wurden den Berliner Politikern positiv zugerechnet. Das Urteil missachtet die aus der jüngeren Geschichte herrührenden Probleme Berlins, weil es in seiner Zielrichtung eine verfassungsrechtliche Trendwende anstrebt, nämlich die Abkehr vom Prinzip gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dieser Schritt nimmt Bundesländern wie dem Saarland, Bremen und Berlin die Chance, nach gescheiterten Verhandlungen – so wie zwischen Berlin und dem Bund – auf dem Klageweg eine Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Zudem werden diejenigen Länder benachteiligt, die aufgrund ihres zufälligen Zuschnitts durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg über weniger Möglichkeiten verfügen, ökonomische Strukturkrisen zu meistern, wie ein Vergleich zwischen Bayern und Mecklenburg- Vorpommern oder eben ein Blick nach Berlin zeigt.

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