Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung lässt derzeit keine Gelegenheit aus, für ein neues Verständnis der Begriffe „Sicherheit“ und „Verteidigung“ zu werben. Dabei meint er sowohl die innere wie die äußere Sicherheit.1 Bei diesem Vorstoß weiß sich Jung in bester Gesellschaft: Die gegenwärtige Debatte wird durch einen Diskurs dominiert, der dem modernen Völkerrecht den Stempel des Anachronismus aufdrückt. Das moderne staatenzentrierte Völkerrecht, aber auch das Grundgesetz, so die Kritik, biete keine hinreichenden Antworten auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Jungs Amtsvorgänger, Peter Struck, formulierte demgegenüber vor wenigen Jahren das „moderne“ Verständnis des Verteidigungsbegriffs in ungewohnt anschaulicher Form: „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.