„Die Volksrepublik China führt das Prinzip des Regierens des Staates gemäß dem Recht durch und errichtet einen sozialistischen Rechtsstaat.“ Das verkündet seit ihrer Revision durch den Nationalen Volkskongress am 15. März 1999 die Verfassung der VR China in Artikel 5 Absatz 1.„Die Volksrepublik China führt das Prinzip des Regierens des Staates gemäß dem Recht durch und errichtet einen sozialistischen Rechtsstaat.“ Das verkündet seit ihrer Revision durch den Nationalen Volkskongress am 15. März 1999 die Verfassung der VR China in Artikel 5 Absatz 1. Doch was bedeutet diese offizielle Einführung des „sozialistischen Rechtsstaats“?
(aus: »Blätter« 11/2006, Seite 1380-1388)
Themen: Asien und Recht