Im Rahmen der deutschen G 8-Präsidentschaft hat die Bundesregierung eine Initiative gegen „Produktpiraterie“ angekündigt. Das Bundeskabinett begründete in seinem Beschluss vom Oktober 2006 diesen Schritt insbesondere mit der Gefährdung der Innovationsfähigkeit der Industrieländer: „Innovationen sind die zentrale Grundlage für den Wohlstand in wissensbasierten Gesellschaften. Dies umfasst insbesondere die Frage des Schutzes von Innovationen in den internationalen Handels- und Investitionsbeziehungen. Wir sehen vor allem Handlungsbedarf bei der Verbesserung des internationalen Regimes zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie.“1
(aus: »Blätter« 3/2007, Seite 272-275)
Themen: Globalisierung, Recht und Wirtschaft