„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das feierliche Pathos dieses ersten Satzes des deutschen Grundgesetzes aus dem Jahre 1949 gewinnt seinen konkreten Sinn erst vor dem Hintergrund alltäglichen Staatsterrors, von tödlichen Menschenversuchen, Folterpraktiken sowie der industriell betriebenen Vernichtung Angehöriger „minderwertiger Rassen“, kurz: der gesamten menschenverachtenden Realität des Nazistaates. Die ideellen Wurzeln dieser Menschenwürdegarantie sind zweifellos heterogen. Diese ist allerdings weniger Ausdruck einer „abendländisch-christlichen Leitkultur“,1 sondern vor allem inspiriert durch die säkulare Ethik Immanuel Kants sowie durch Rechtstexte wie die Präambel der UN-Charta von 1945 sowie Art.
(aus: »Blätter« 3/2007, Seite 355-362)
Themen: Menschenrechte und Recht