Der Prozess um den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz hat es ebenso gezeigt wie der „Fall Mannesmann“: Der deutsche Strafprozess unterliegt einer radikalen Veränderung. Diese Entwicklung vollzieht sich nicht in gesetzlichen Formen, sondern auf dem Wege der außergesetzlichen Rechtspraxis des Aushandelns des Urteilsspruchs zwischen den Prozessbeteiligten. In ihrem Grundmuster folgt diese Absprachepraxis dem plea bargaining der USA (wenn auch in für den Angeklagten verlässlicherer Weise und in weniger robuster Form), weshalb ein Blick über den Atlantik lohnt.
(aus: »Blätter« 9/2007, Seite 1122-1131)
Themen: Recht, Armut und Reichtum und Wirtschaft