Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen, am 30. November 2007 folgte die Zustimmung des Bundesrats. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt, deren wesentliche Regelungen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
(aus: »Blätter« 1/2008, Seite 61-70)
Themen: Innere Sicherheit, Datenschutz und Recht